Die Probleme, die durch die medizinische und wissenschaftliche Unsicherheit im Hinblick auf die Beweisbarkeit der Verursachung von Schäden entstehen, haben Gerichte in mehrere europäischen Rechtsordnungen dazu veranlasst, Alternativen zu ihren gebräuchlichen Zugängen zum Beweis der Kausalität zu suchen. Unter diesen findet sich das Konzept der Proportionalhaftung – ein Konzept, welches bisher in Österreich, den Niederlanden und in Großbritannien Anwendung findet. Die Haftung nach Wahrscheinlichkeitsquoten wurde auch von der Group on European Tort Law vorgeschlagen und resultierte in einem engagiertem Projekt, bei dem eine geeignete Anwendungsmöglichkeit des Konzepts der Haftung nach Wahrscheinlichkeitsquoten untersucht werden sollte. (weiterlesen…)
Proportional Liability – Haftung nach Wahrscheinlichkeitsquoten
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